Die Glarner Regierung erachtet eine Eintrittsgebühr für den Klöntalersee als rechtlich unzulässig. Dennoch empfiehlt sie dem Parlament, einen entsprechenden Memorialsantrag aus der Bevölkerung anzunehmen. Eine mögliche Lösung sieht sie in einer Ausweitung der Parkgebühren.

Wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte, stosse die ursprüngliche Idee an enge gesetzliche Grenzen. Ein Bürger hatte in einem Memorialsantrag verlangt, von Besucherinnen und Besuchern des Klöntalersees eine Eintrittsgebühr zu erheben. Damit solle das beliebte Natur- und Naherholungsgebiet vor den negativen Folgen des starken Besucherandrangs geschützt werden.

Bundesverfassung erlaubt keine Gebühr
Eine Gebühr für die Zufahrt ins Klöntal sei jedoch nicht zulässig, so die Regierung. Eine solche Massnahme verstosse gegen Bundesrecht.

Gemäss Bundesverfassung ist die Nutzung öffentlicher Strassen gebührenfrei. Auch garantieren Bundesgesetze den freien und kostenlosen Zugang zu Fuss-, Wander- und Velowegen sowie das sogenannte Jedermannsrecht, das den freien Zugang zu Wald und Weiden sicherstellt.

Handlungsspielraum bei Parkgebühren
Trotz dieser Einschränkungen sieht die Regierung Handlungsspielraum: «Zulässig ist die Erhebung und Ausweitung von Parkgebühren auf öffentlichem Grund, wie sie etwa entlang der Klöntalerstrasse möglich wäre.» Dabei könnten unterschiedliche Gebührenmodelle für Einheimische und Auswärtige geprüft werden.

Im Kanton Glarus können Stimmberechtigte sogenannte Memorialsanträge einreichen. Die Regierung ist verpflichtet, dem Landrat innerhalb von drei Monaten eine rechtliche Einschätzung vorzulegen. Über die Zulässigkeit und Erheblichkeit entscheidet letztlich das Parlament. (keystone-sda)