Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich bereits Anfang Juni auf die Mindestlöhne für 2023 geeinigt. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022. Dies geht aus einer Mitteilung der Aufsichtskommission für den L-GAV hervor.

Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hätten die definitiven Mindestlöhne berechnet werden können, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2023 hätten die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.

Mindestens 3582 Franken Lohn
Die Teuerung wird auf allen Lohnstufen ausgeglichen. Zusätzlich steigen die monatlichen Mindestlöhne real um 10 bis 40 Franken je nach Lohnstufe mit Ausnahme der Lohnkategorie ohne Berufslehre. Für Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung steigt damit der Mindestlohn auf 5108 Franken (Teuerungsausgleich plus 40 Franken). Mitarbeitende ohne Berufslehre erhalten 3582 Franken (Teuerungsausgleich).

Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA. «Bei dieser Gelegenheit erinnern die Sozialpartner gerne an das Aus- und Weiterbildungsprogramm des L-GAV. Dank diesem sind aktuell über 40 Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe bis Ende 2023 weitestgehend kostenlos», heisst es zudem in der Mitteilung. (htr/ua)