Schweizer Beherbergungsbetriebe stehen für Offenheit, Gastfreundschaft und internationale Verbundenheit. Sie sind auf eine enge Zusammenarbeit mit Europa angewiesen – auf den Zugang zum Arbeitsmarkt, auf den erleichterten Austausch von Waren und Dienstleistungen und auf offene Grenzen. Die Bilateralen III sind für die Beherbergung daher weit mehr als ein technisches Vertragswerk– sie sind die Grund­lage für wirtschaftliche Prosperität und ein Bekenntnis zu einer modernen und zukunftsgerichteten Zusammenarbeit mit der EU.  [RELATED]

Ein zentrales Element der bilateralen Beziehungen ist und bleibt die Personenfreizügigkeit. Ohne Küchenpersonal, Servicefachkräfte und viele weitere Mitarbeitende aus dem EU-Raum könnten Gäste in den Schweizer Hotels nicht die gewohnte Qualität erleben. Der Fachkräftemangel ist bereits heute real – und er würde sich ohne den erleichterten Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt dramatisch verschärfen. Die Vorstellung, dass Betriebe wieder auf langwierige und bürokratische Rekrutierungsprozesse wie vor der Personenfreizügigkeit zurückgreifen müssen, ist schlicht realitätsfern. Jede Saison – zweimal jährlich – müssen unzählige Stellen neu besetzt werden. Ohne die Personenfreizügigkeit unvorstellbar.

Die Bilateralen III sind für die Beherbergung Grundlage für Prosperität.

Doch die Bilateralen III greifen weiter. Sie schaffen Rechtssicherheit und eine erleichterte Zusammenarbeit in vielen verschiedenen Bereichen. Zudem führen sie ein klares Verfahren zur Streitbeilegung ein – basierend auf Konsultation, Verhandlung und Einigung. Das ist keine Schwächung der direkten Demokratie, wie Kritiker behaupten. Im Gegenteil: Es stärkt die Position der Schweiz und schützt ihre Interessen auf Augenhöhe.

Die Modernisierung der Zusammenarbeit eröffnet zudem neue Chancen: Zugang zum europäischen Strommarkt und eine erweiterte, klar geregelte Beteiligung an Forschungs- und Innovationsprogrammen. Das sind keine Nebensächlichkeiten, sondern strategische Zukunftsfelder. Gerade in Zeiten globaler Unsicherheit und wachsender protektionistischer Tendenzen braucht die Schweiz stabile, verlässliche Beziehungen zur EU. Ein Scheitern der Bilateralen III würde nicht den Status quo sichern, sondern einen schleichenden Rückbau der Zusammenarbeit einleiten – mit spürbaren Folgen auch für die Beherbergung.

Die Bilateralen III sind keine Gefahr, sondern eine Chance. Für Stabilität, für verlässliche Rahmenbedingungen, für die Sicherung von Arbeitsplätzen und für die Qualität der Schweizer Gastfreundschaft. Wer die Zukunft des Tourismus im Blick hat, kommt zu einem klaren Schluss: Die Schweiz braucht starke Beziehungen zur EU. Und die Beherbergung bleibt auf die Personenfreizügigkeit angewiesen. Heute mehr denn je.

Bettina Baltensperger ist Leiterin Arbeitsmarkt und Sozialpartnerschaft bei HotellerieSuisse.