Diese Formulierung hatte bereits der Bundesrat vorgeschlagen. Der Nationalrat strich die entsprechende Passage jedoch aus dem Gesetz. Die Ständeratskommission beantragt nun ihrem Rat, zur Bundesratsversion zurückzukehren, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Auch in anderen Punkten lehnte die Kommission Änderungen ab, die der Nationalrat angebracht hatte. So will sie die Kantone nicht verpflichten, Berufsberatung für alle kostenlos zugänglich zu machen. Die Ständeratskommission beantragt ihrem Rat aber ihrerseits Änderungen, etwa bei den Massnahmen gegen mangelnde Grundkompetenzen in Lesen, Schreiben und Alltagsmathematik.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Bund und Kantone den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener im Rahmen ihrer Zuständigkeiten fördern und dabei die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen sicherstellen. Die Ständeratskommission möchte weiter gehen und den Bund im Kampf gegen Illettrismus auf eine nationale Strategie verpflichten.

Abgelehnt hat die Kommission einen Antrag, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Obligationenrecht jährlich einen bezahlten Weiterbildungsurlaub von bis zu drei Tagen zu gewähren. Anträge dieser Art waren bereits im Nationalrat chancenlos gewesen.

Mit dem Weiterbildungsgesetz will der Bundesrat eine Verfassungsbestimmung umsetzen, welcher das Volk im Mai 2006 zugestimmt hatte. Weiterbildung soll aber grundsätzlich Privatsache bleiben. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession mit dem Gesetz befassen. (npa/sda)