Die kleine Kammer befasste sich am Mittwoch mit der Vorlage, mit der die im Mai2006 an der Urne angenommen Bildungsverfassung umgesetzt werden soll. Der Entwurf des Bundesrats folgt dem Grundsatz, dass Weiterbildung Privatsache bleiben soll.

Bund und Kantone sollen nicht direkt in die Weiterbildung eingreifen, sondern die Rahmenbedingungen verbessern und Grundsätze festlegen. Der Charakter des Rahmengesetzes wird nicht zuletzt daraus ersichtlich, dass dieses kaum Kostenfolgen hat: Laut Kommissionssprecherin Géraldine Savary (SP/VD) fallen für den Bund Zusatzkosten von rund 2 Millionen Franken pro Jahr an.

Umstrittene Informationsangebote

An den Grundsätzen will die Mehrheit beider Räte nichts ändern. Im Detail hatte der Nationalrat in der Wintersession aber einige Änderungen vorgenommen. Bei den Zielen ergänzte er etwa, dass mit Weiterbildung die Arbeitsmarktfähigkeit gering qualifizierter Personen verbessert werden soll. Zudem sprach er sich für kostenlose Informationsangebote zur Weiterbildung aus.

Diese hat der Ständerat jedoch wieder aus der Vorlage gekippt. Vorbehalte hatte er insbesondere dagegen, dass der Bund damit in die Kompetenz der Kantone eingreifen würde, ohne diese in die Vorbereitungsarbeiten einbezogen zu haben. Auch die Projektförderung, die der Nationalrat in die Vorlage aufgenommen hatte, strich die kleine Kammer wieder.

Keinen neuen Ansprüche

Im Gegensatz zum Nationalrat unterstützt sie aber den Vorschlag des Bundesrats, dass öffentliche und private Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begünstigen sollen. Der Nationalrat hatte sich dagegen ausgesprochen, die Patrons in die Verantwortung zu nehmen.

Im Ständerat setzte sich Peter Föhn (SVP/SZ) dagegen zur Wehr: Weiterbildung sei keine staatliche Aufgabe, zudem sei die Situation von Branche zu Branche unterschiedlich. Die Bestimmung sei auch unnötig, sagte Föhn: Schon heute würden die meisten Arbeitnehmenden, die eine Weiterbildung absolvieren, von ihren Arbeitgebern unterstützt.

Joachim Eder (FDP/ZG) erinnerte daran, dass Arbeitnehmer aus der Bestimmung keinen Anspruch gegenüber den Arbeitgebern ableiten können. Es handle sich vielmehr um einen Appell, sagte er. Mit 33 zu 7 Stimmen hielt der Ständerat schliesslich am Vorschlag des Bundesrates fest.

Wiedereinstieg erleichtern

Er nahm auch einen von Anita Fetz (SP/BS) eingebrachten Zusatz auf, mit der Weiterbildung den Wiedereinstiegs in Berufsleben zu erleichtern. Es sei nicht einzusehen, weshalb die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, nicht aber der berufliche Wiedereinstieg von tausenden von Frauen unterstützt werden solle, sagte Fetz.

Eine weitere Differenz ergab sich bei der Vorschrift, dass staatliche oder subventionierte Weiterbildungsangebote den Wettbewerb nicht beeinträchtigen dürfen. Der Nationalrat verlangte, dass solche Weiterbildungen zu Marktpreisen angeboten werden müssen, falls sie mit privaten Angeboten im Wettbewerb stehen. Das lehnte die kleine Kammer ab.

Beim einzigen neuen Fördertatbestand, der Bekämpfung des Illetrismus, sind sich die beiden Kammern jedoch einig. Gemäss Entwurf gehören zu den Grundkompetenzen Erwachsener neben dem Lesen und Schreiben die Alltagsmathematik sowie die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien.

Stillschweigend übernahm der Ständerat die Ergänzung, dass auch die mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache dazu gehören soll. Für die Förderung dieser Grundkompetenzen kann der Bund Beiträge an die Kantone ausrichten.

Keine Mehrheit für Weiterbildungstage

Auch der bereits vom Nationalrat verworfene bezahlte Weiterbildungsurlaub kam wieder aufs Tapet. Die Linke zeigte sich in der kleinen Kammer bescheidener und stellte nicht eine Woche pro Jahr, sondern lediglich drei Tage zur Diskussion.

In Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen seien Weiterbildungstage die Regel, sagte Roberto Zanetti (SP/SO). Bildungsminister Johann Schneider-Ammann rief dazu aus, solche Abmachungen in der Kompetenz der Sozialpartner zu belassen. Der Ständerat lehnte den Antrag deutlich mit 28 zu 12 Stimmen ab.

In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat das Weiterbildungsgesetz mit 36 gegen 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Dieses geht wieder an den Nationalrat.