Nationalrat Hans Grunder fordert, dass die CO2-Emissionen bei sämtlichen in der Schweiz verkauften Lebensmitteln angegeben werden, Chevalley fordert eine Deklaration für alle unverarbeiteten Lebensmittel.

Beide stellen sich vor, dass dabei sowohl die Produktion als auch der Transport berücksichtigt werden.

Mit dieser einfachen Massnahme könnte ein Anreiz geschaffen werden, CO2-arme Lebensmittel zu kaufen, schreibt Grunder zu seinem Vorstoss. Ausserdem würde «als grosser Nebeneffekt» die einheimische Produktion von Lebensmitteln gefördert.

Chevalley betont, die CO2-Etikette würde den Konsumentinnen und Konsumenten eine informierte Wahl ermöglichen – beispielsweise zwischen Tomaten, die in Marokko unter freiem Himmel angebaut wurden, und Tomaten aus beheizten Gewächshäusern in Holland.

Praktische und technische Probleme
Der Bundesrat ist skeptisch. Grundsätzlich sei die Umweltkennzeichnung ein vielversprechender Ansatz, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort. Er ermögliche, das Angebot und die Nachfrage zu beeinflussen. Allerdings wäre es sinnvoller, alle relevanten Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, nicht bloss das CO2.

Ausserdem befürchtet der Bundesrat Probleme bei der Umsetzung, weil die Produktions- und Verarbeitungsmethoden bei Lebensmitteln vielfältig und variabel sind. Vor allem aber würde die Einführung einer obligatorischen CO2-Etikette ein technisches Handelshemmnis darstellen und eine Umetikettierung der importierten Produkte erfordern, schreibt er.

Text im Zweitrat abändern
Gleichzeitig betont der Bundesrat, er verfolge mit Interesse die in anderen Ländern und von privaten Organisationen unternommenen Aktivitäten in diesem Bereich sowie die technischen Möglichkeiten, die sich dank der Digitalisierung eröffneten.

Sollte der Nationalrat einen der Vorstösse oder beide annehmen, will der Bundesrat dem Ständerat beantragen, den Text in einen Prüfauftrag abzuändern. Er würde beauftragt, die Einführung von Umweltdeklarationen zu prüfen und dabei die Wirksamkeit, die Kosten sowie die Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen zu beurteilen. (sda)