Bis am 19. April galt ein allgemeiner Rechtsstillstand im Betreibungswesen. Der Bundesrat hat diese Betreibungsferien nicht verlängert, um die Zahlungsmoral nicht zu schwächen. Die Rechtskommission verlangt nun eine exklusive Regelung für die Reisebranche bis zum 30. September 2020.

Diese soll ausschliesslich für Kundenforderungen gegenüber Reisebüros und Veranstaltern gelten. Der Aufschub soll ihnen ermöglichen, Rückerstattungen an ihre Kunden erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels erhalten haben.

Mit dieser Lösung könnten sowohl Konkurse vermieden als auch die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet werden, schreibt die Rechtskommission in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Entscheid für die Motion fiel mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Frist für fällige Mietzahlungen um 60 Tage verlängern
Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin beschloss die Kommission eine weitere Motion, die die Mieten betrifft: Die geltende Notverordnung soll über den 31. Mai hinaus bis zum 13. September verlängert werden.

Damit will die Kommission verhindern, dass es wegen Zahlungsrückständen bei Mietzinsen für Wohn- und Geschäftsräume zu Kündigungen kommt. Mit der Verordnung wird die Nachfrist zur Zahlung fälliger Mieten von 30 auf 90 Tage verlängert.

Zu einem Erlass von Geschäftsmieten äusserte sich die Kommission nicht. Umstritten ist, ob und in welchem Umfang diese geschuldet sein sollen, wenn das Geschäft wegen zur Eindämmung der Epidemie behördlich geschlossen wurde. (sda)