Die Planungsarbeiten dienen als Grundlage für den Entscheid, der im Kanton Zürich ansteht. Der Kantonsrat oder – was sehr wahrscheinlich ist – das Stimmvolk werden entscheiden müssen, ob sie einen Ausbau der Pisten 28 und 32 gutheissen oder nicht.

Das Baugesuch für den Ausbau kann der Flughafen erst dann beim Bund einreichen, wenn der Kanton Zürich sein Ja gegeben hat. Weil der Zeitplan für ein Projekt dieser Grössenordnung aber sehr knapp sei, sollte das Baugesuch nach der Zustimmung umgehend eingereicht werden können, schreibt der Flughafen in einer Mitteilung vom Freitag. Man beginne deshalb bereits jetzt mit den Vorbereitungen.

Will der Kanton den Pistenausbau nicht, bleibt der Flughafen auf den 4 Millionen Franken Kosten für die Planungsarbeiten sitzen. Die Gesamtkosten für den Ausbau betragen 500 Millionen Franken.

Flughafen: Ohne Pistenausbau geht es nicht
Nach Ansicht des Flughafens kann das Verkehrsaufkommen mit den zusätzlichen Sperrzeiten, die der Staatsvertrag voraussichtlich per 2020 mit sich bringt, nur mit ausgebauten Pisten effizient abgewickelt werden.

Der Flughafen will die kürzeste Piste 28 von heute 2500 Meter auf 2950 Meter verlängern, damit auch Langstreckenflugzeuge bei nasser Piste und ungünstiger Witterung darauf landen können. Die Piste 32 soll zudem von 3300 auf 3700 Meter verlängert werden. So soll sie sich als Startpiste für alle Flugzeugtypen eignen.

Zum geplanten Ausbau gehört überdies der Bau eines Rollweges rund um das östliche Ende der Piste 28. Der Rollweg ist gemäss Flughafen nötig, um die Anzahl Maschinen zu verringern, welche diese Piste nach der Landung oder vor dem Start kreuzen müssen.(npa/sda)