Erwachsene ohne Lehrabschluss in ihrem Berufsfeld absolvieren die Nachholbildung nach Art. 32 bisher meist gemeinsam mit jugendlichen Lernenden. Unterschiedliche Lebenssituationen und Lernvoraussetzungen erschweren jedoch oft den Einstieg oder den erfolgreichen Abschluss.
Deshalb ist ab August 2026 eine separate Klasse für Erwachsene geplant, die den Abschluss als Koch/Köchin EFZ erwerben möchten. Der Unterricht findet an der Allgemeinen Berufsschule Zürich statt. Dank der Unterstützung durch den Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) kann das Angebot bereits als Kleingruppe durchgeführt werden. Bewährt sich das Modell, sollen künftig weitere Fachbereiche folgen.
Finanzielle Unterstützung für Teilnehmende und Betriebe
Neu beteiligt sich der L-GAV mit bis zu 6000 Franken pro Person an den Ausbildungskosten. Zusätzlich erhalten Betriebe eine einmalige Prämie von 2500 Franken, wenn ihre Mitarbeitenden das Qualifikationsverfahren erfolgreich abschliessen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis während der gesamten Vorbereitungszeit besteht.
Auch Betriebe ohne eigenen Berufsbildner können Mitarbeitende in die Ausbildung schicken. Der Abschluss für Erwachsene erfolgt ohne Lehrvertrag. Interessierte Personen und Betriebe erhalten Unterstützung bei den administrativen Schritten und beim Anmeldeprozess. Damit soll der Zugang zur Nachholbildung weiter erleichtert werden. (mm)
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