«Wir sind froh über die Reduktion der Quarantäne- und Isolationsfrist. Damit können wir die dramatische Höhe von Abwesenheiten am Arbeitsplatz vielleicht etwas abfedern», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. «Wir fordern aber auch, dass die weiteren, für unsere Branche so einschneidenden Massnahmen, schnellstmöglich aufgehoben werden.»
 
Verkürzung der Dauer von Quarantäne und Isolation als positives Signal
Ab heute Donnerstag wird die Dauer der Quarantäne wie auch der Isolation auf fünf Tage verkürzt. HotellerieSuisse begrüsst diesen Entscheid. Die Branche ist stark von Personalausfällen aufgrund von Isolation und Quarantäne betroffen.

Laut einer Umfrage, die zwischen dem 8. und 11. Januar 2022 bei den Mitgliedern des Verbandes durchgeführt wurde, musste mehr als jeder zweite Betrieb sein Angebot anpassen (z.B. Öffnungszeiten beschränken) sowie Umsatz- und / oder Qualitätseinbussen bei den angebotenen Dienstleistungen in Kauf nehmen. Betroffene Betriebe rechnen im Mittelwert mit bereits entgangenen Umsatzausfällen von mehr als 55'000 Franken. Besonders hart trifft die Situation Betriebe in alpinen Regionen. Dies aufgrund der aktuell laufenden Wintersaison. [RELATED]
 
Massnahmen sollen spätestens Ende Februar aufgehoben werden
HotellerieSuisse begrüsst den Entscheid des Bundesrates, keine weiteren einschränkenden Massnahmen zu treffen. Die Verlängerung der Massnahmen bis Ende März ist jedoch nicht verhältnismässig. Die 2G-Plus-Regel für Hallenbäder und Wellnessbereiche in Hotels hat die Branche mitten in der Hochsaison hart getroffen. Die Umsetzung dieser Massnahme ist für die Betreiber sehr schwierig. Aufgrund der aktuellen Testkapazitäten haben auch testwillige Gäste oftmals keine Möglichkeit, sich für einen Wellness-Besuch testen zu lassen.
 
Auch die Home-Office-Pflicht hat indirekt schwere wirtschaftliche Auswirkungen, welche vor allem die städtische Gastronomie und Hotellerie treffen. Deshalb fordert HotellerieSuisse bei einer Verbesserung der Lage, die Massnahmen so rasch als möglich, jedoch spätestens Ende Februar, aufzuheben.
 
Neue Härtefallverordnung muss nachgebessert werden
Der Bundesrat hat am 7. Januar die neue Härtefallverordnung in die Konsultation geschickt. HotellerieSuisse begrüsst, dass auch 2022 die Möglichkeit besteht, Härtefallentschädigung zu beziehen, da die Krise noch längst nicht ausgestanden ist. Ebenso sind eine gewisse Vereinheitlichung der Kriterien sowie eine monatliche und somit zeitnähere Auszahlung positiv zu werten.

Die zahlreichen Verschärfungen im Vergleich zur Regelung bezüglich Härtefallentschädigung in den zwei Vorjahren lehnt der Verband jedoch ab. Die zusätzlichen Anforderungen an die Betriebe sind weder sinnvoll noch zielführend. Ebenso soll die vorgeschlagene Obergrenze der Gelder erhöht werden. Nach zwei Jahren in dieser unverschuldeten Krise sind die Reserven in der Branche aufgebraucht und die Investitionsfähigkeit akut gefährdet. (htr/lm)