Anders als der Ständerat lehnte der Nationalrat die Formulierung ab, dass öffentliche und private Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zumindest begünstigen müssten.

Bildungsminister Johann Schneider-Ammann hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass damit keine neuen Ansprüche geschaffen würden. Mit dem Weiterbildungsgesetz wird die im Mai 2006 an der Urne angenommene Bildungsverfassung umgesetzt.

Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf folgt dem Grundsatz, dass Weiterbildung Privatsache bleiben und der Staat nur subsidiär zum Zug kommen soll.