Personalhäuser spielen für Hotelbetriebe im Wettbewerb um Fachkräfte eine wichtige Rolle. Denn: Angestelltenwohnungen in nächster Nähe zum Betrieb ersparen dem Personal den Arbeitsweg. Bedingt durch die Zimmerstunde legen sie diesen teils viermal täglich zurück. Einige Hotels haben in den letzten Jahren denn auch in attraktive Unterkünfte investiert (siehe Spalte rechts).

Richard und Bettina Plattner sind Eigentümer des Hotel Maistra 160, das diesen Sommer eröffnet werden soll. Ein eigenes Personalhaus ist Teil des Bauprojekts: «Wir befinden uns in einem ausgeprägten Arbeitnehmermarkt. Die Rekrutierungsaufgabe ist anspruchsvoll; potenzielle Mitarbeitende wissen, dass die Nachfrage nach ihnen gross ist. In die Wohnqualität, die wir ihnen bieten, müssen wir Mittel investieren», sagt Richard Plattner.

Lex Koller will «Ausverkauf der Heimat» verhindern
Die Plattners leben seit Jahrzehnten in der Schweiz. Rechtlich gesehen steht ihnen der Bau eines Personalhauses grundsätzlich offen. Das gilt nicht für alle Hotelbetriebe. Denn die sogenannte Lex Koller sieht einen Unterschied vor, wenn die Eigentümer des Hotelbetriebs im Ausland leben.

Den «Ausverkauf der Heimat» zu verhindern, ist die Grundidee des «Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland», wie die Lex Koller offiziell heisst.

Dabei schliesst sie ausländisches Engagement im Tourismus nicht prinzipiell aus: Investoren aus dem Ausland dürfen in der Schweiz Hotels erwerben, bauen und betreiben. Das Gesetz erlaubt ausländischen Unternehmen ausserdem sogenannte ständige Betriebsstätten – gemeint sind unter anderem weitere, zum Betrieb gehörende Liegenschaften. Als Teil der Betriebsstätte galten nach bisheriger Bewilligungspraxis auch Personalwohnungen, so etwa im Kanton Graubünden. Für den Vollzug der Lex Koller sind die Kantone zuständig.

Bundesgerichtsurteil verändert Rechtslage
Doch nun hat ein Bundesgerichtsurteil vom März 2021 die Ausgangslage verändert. In dem Fall ging es um Personalwohnungen, die ein Bündner Hotel mietete. Diese hätten an einen Investor im Ausland verkauft werden sollen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab.

«Das Bundesgerichtsurteil bedeutet ein Bauverbot für Personalwohnungen auf den Grundstücken von ausländisch beherrschten Hotels», sagt Ständerat Martin Schmid (FDP, GR). Mit einer Motion will er dies ändern: Wohnraum, der einem Hotel oder Aparthotel zur Unterbringung von betriebsnotwendigem Personal dient, soll neu als Teil der Betriebsstätte gelten. «In vielen Gemeinden ist der Wohnraum knapp. Neuer Wohnraum kann für die Mitarbeitenden attraktiv sein und sie motivieren, sich im Alpenraum zu bewerben», sagt Schmid. Die Motion behandelt der Ständerat in der Frühjahrssession, die Ende Februar beginnt. Wenn er sie gutheisst, wird der Nationalrat voraussichtlich im Sommer darüber entscheiden.

«Von Änderung profitiert gesamte Hotellerie»
Ans Bundesgericht gelangt war der Verkauf der Personalwohnungen durch eine Intervention des Bundesamts für Justiz (BJ). Der Kanton hatte den Verkauf zunächst bewilligt. Daraufhin gelangte das BJ vor das Bündner Verwaltungsgericht, blitzte dort aber ab. Erst das Bundesgericht gab dem BJ recht. Personalwohnungen dienten nicht direkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Hotels, hiess es in der Urteilsbegründung. Anwalt Andri Mengiardi vertrat den Eigentümer der Personalwohnungen. Für ihn ist klar, dass die gesamte Hotellerie davon profitiert, wenn künftig auch Ausländer in Personalwohnungen investieren dürfen (siehe «Nachgefragt»).


Nachgefragt

Andri Mengiardi
Anwalt, Chur

[IMG 2]Was bedeutet das Bundesgerichtsurteil vom 22. März 2021 für die Schweizer Hotellerie?
Im betreffenden Fall stellte sich die Frage, ob Personalwohnungen, die langjährig an ein Hotel vermietet waren, an einen Ausländer verkauft werden dürfen. Laut Bundesgericht untersagt die Lex Koller den Verkauf dieser Wohnungen an eine Person im Ausland. Das betreffende Hotel selbst ist nicht ausländisch beherrscht, was aber nicht relevant ist, da es nur Mieterin und nicht Käuferin war. Für die Hotellerie wäre es wichtig, dass auch Ausländer neue Personalwohnungen erstellen oder kaufen können, um diese an Hotels zu vermieten. Denn dass diese bereits vorhanden sind, ist nicht oft der Fall. Bestehende Flächen sind oft sehr teuer.

Hätte ein ausländisches Hotel die Personalwohnungen kaufen dürfen?
Das Bundesamt für Justiz hat in der Vernehmlassung an das Bundesgericht erfreulicherweise angetönt, dass es hierfür möglicherweise eine Rechtsgrundlage für eine Bewilligung gesehen hätte. Dann, aber nur dann, hätte es die Personalwohnungen eventuell als betriebsnotwendig beziehungsweise bewilligungsfrei einstufen können. Das Bundesgericht hat dieses Thema angesprochen, das Ergebnis aber offengelassen.

Welche Rolle spielen ausländische Investoren aus Ihrer Sicht bei Personalwohnungen?
Je weniger Investoren in Hotelpersonalwohnungen investieren dürfen, desto weiter entfernt werden Hotelfachkräfte wohnen müssen. Und desto schwieriger wird es, Fachkräfte zu engagieren. Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen das Personal sogar in anderen Gemeinden wohnen muss. Nahe gelegene Wohnungen sind besonders wichtig, wenn Personal kurzfristig aufgeboten wird, wenn Angestellte in Regionen mit ungünstigen ÖV-Anschlüssen sehr früh oder sehr spät arbeiten müssen. Wenn auch Ausländer in Häuser fürs Hotelpersonal investieren dürfen, werden die Kosten dafür tendenziell sinken, wovon alle Hotelbetriebe profitieren.

Was bringt die Gesetzesänderung im Sinne der Motion der Schweizer Hotellerie?
Ein Mehr an potenziellen Investoren wäre sicherlich ein realistischer Beitrag dazu, den Engpass an zahlbaren Hotelpersonalwohnungen zu reduzieren. Natürlich müsste man sicherstellen, dass die Nutzung dann auch als Hotelpersonalwohnungen erfolgt. Das wäre aber rechtlich machbar. Mieten ist zudem für viele Hotels sinnvoller als selber bauen oder kaufen, weil es flexibler ist und weniger Kapital bindet. ua

Personalhaus ist «riesiger Vorteil»
Grandhotel Giessbach Das neue Personalhaus des Grandhotel Giessbach steht kurz vor der Eröffnung. Rund 4,5 Millionen Franken hat das Hotel in das Projekt investiert. Der Name «Kurhaus Giessbach – Teamhotel» ist Programm: Im ältesten betriebseigenen Hotelgebäude auf der Giessbachdomäne von 1857 sollen sich die Angestellten wie zu Hause fühlen. «Wir gestalten ein Hotel für Mitarbeitende, damit sie das Leben hier bei uns richtig geniessen können», sagt Gastgeber und Direktor Mark von Weissenfluh. Die 40 Wohneinheiten sollen ab Ende April 2023 bezugsbereit sein. Jedes Zimmer hat eine eigene Nasszelle, rund ein Fünftel der Zimmer verfügt über eine Kitchenette. Der Umbau des ersten Hotels am Giessbach von 1857 sei in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege erfolgt. Für die zwölf Monate nach der Eröffnung sind weitere Ausbauschritte geplant. Von Weissenfluh betont die Bedeutung von betriebseigenem Wohnraum fürs Recruiting. «Es ist ein riesiger Vorteil, dass wir eine gute Basis an eigenen Personalwohnungen haben. Wir setzen schon jetzt das neue Teamhotel in der Mitarbeiterfindung ein.»
Hotel Maistra 160 Circa 8 Millionen Franken kostete der Bau eines Personalhauses des Hotel Maistra 160 in Pontresina. Ab Winter 2023/24 wird es bereitstehen. Der Unternehmenserfolg stehe in direktem Zusammenhang mit den Mitarbeitenden, sagt Hotelbesitzer Richard Plattner.
Laut Plattner geht es «um den Anspruch an eine Mitarbeiterführung, die Mitarbeitende als wesentlichen Bestandteil eines erfolgreichen Konzeptes betrachtet und ihnen deshalb eine hohe Lebens- und Arbeitsplatzqualität bietet, die es ihnen ermöglicht, die angestrebte Dienstleistungsqualität mit einer authentischen Herzlichkeit zu erbringen.»
Badrutt’s Palace Das Hotel in St. Moritz hat in den letzten Monaten das Personalrestaurant Bella Vista erneuert. Investiert hat es «einen substanziellen Betrag», wie Claudia Jann von den Public Relations auf Anfrage mitteilt. Das neue Personalhaus Engiadina steht seit November 2021 bereit. Da es nicht unmittelbar beim Hotel steht, fährt ein Shuttle die Angestellten. «Glücklicherweise dürfen wir im ‹Badrutt’s Palace› auf zahlreiche langjährige Mitarbeitende zählen, die teilweise schon in der zweiten oder dritten Generation bei uns tätig sind und eine ausserordentlich hohe Leistungsbereitschaft zeigen. Sie sind unsere Botschafter, und wir sind darauf bedacht, ihnen Sorge zu tragen.» ua

Ueli Abt